Ich orientierte mich früher bei meiner Arbeit an dem Standarddatenschutzmodell. In Gesprächen und in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten habe ich in der jüngeren Vergangenheit oft die Auskunft erhalten, die Rechtsanwälte, teilweise Fachanwälte für Datenschutzrecht, nutzen als Orientierung das Standarddatenschutzmodell gar nicht oder nur teilweise.
Was nehmt Ihr als Grundlage für Eure Arbeit, habt Ihr ebenfalls abweichende Arbeitsweisen entwickelt? Wenn ja, dann bin ich sehr dankbar für einen regen Austausch zu dem Thema. Wo besteht
Kritik am Standarddatenschutzmodell, was kann besser gemacht werden, was sollte man auf gar keinen Fall so machen, wie im Standarddatenschutzmodell beschrieben? Und was ist besonders am Standarddatenschutzmodell empfehlenswert?