Datenschutz standardisieren > das "Standarddatenschutzmodell"

Es lohnt ich einen Blick auf das Standarddatenschutzmodell (SDM) das AK Technik der Aufsichtsbehörden zu schauen. Es wird versucht, gerade Sicherheitsanforderungen im Datenschutz zu standardisieren und dabei definierten Schutzzielen (Verfügbarkeit, Integrität usw.) zuzuordnen.

Interessant ist, dass hier auch die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung aus der DSGVO diesen Schutzzielen argumentativ zugeordnet werden bzw. umgekehrt erkennbar ist, dass aus dem Gesetz direkt die Anforderungen zur Umsetzung der Schutzziele ableitbar sind.

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Quelle: SDM-Methode

Bei Interesse auf die Seite des ULD Schleswig-Holstein schauen: https://www.datenschutzzentrum.de/sdm/

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