Standarddatenschutzmodell der DSK

Ich orientierte mich früher bei meiner Arbeit an dem Standarddatenschutzmodell. In Gesprächen und in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten habe ich in der jüngeren Vergangenheit oft die Auskunft erhalten, die Rechtsanwälte, teilweise Fachanwälte für Datenschutzrecht, nutzen als Orientierung das Standarddatenschutzmodell gar nicht oder nur teilweise.

Was nehmt Ihr als Grundlage für Eure Arbeit, habt Ihr ebenfalls abweichende Arbeitsweisen entwickelt? Wenn ja, dann bin ich sehr dankbar für einen regen Austausch zu dem Thema. Wo besteht
Kritik am Standarddatenschutzmodell, was kann besser gemacht werden, was sollte man auf gar keinen Fall so machen, wie im Standarddatenschutzmodell beschrieben? Und was ist besonders am Standarddatenschutzmodell empfehlenswert?

Standard-Datenschutzmodell (1).pdf (2,0 MB) Alles rund um die DSGVO und die Rechtssprechung.

Ich finde die SDM-Idee prinzipiell gut, folgt sie dem Ansatz vom BSI Grundschutz. In dem gibt es auch eine Passage zum SDM

Dieser wurde im Forum schon kontrovers besprochen:

Hier nochmehr Input dazu

Am Ende verwende ich es aber nicht, da es nicht vollständig ist. Ich setzte auf unsere Software :wink: