Corona hat uns gezeigt, dass wir auch vom HomeOffice arbeiten können. Tolle Sache diese Videokonferenzen, wenn man im Morgenmantel sich an den PC setzt und sich plötzlich in die Videokonferenz schalten muss, während die Kinder gerade im Hintergrund rumschreien und den Kaffee verschütten.
HomeOffice Management ist nicht einfach, aber die Digitalisierung hält eine Menge Tools bereit…
Und genau hier ergeben sich für mich jede Menge juristische Fragen:
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Was macht ein Mitarbeiter, wenn er an einer Videokonferenz nicht teilnehmen möchte?`(z.B. weil er nicht gefilmt/ gestreamt werden möchte)? Können Mitarbeiter die Arbeitsanweisung verweigern?
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Braucht das Unternehmen eine Einwilligungserklärung des Mitarbeiters, -insbesondere dann, wenn es sich um Tools handelt, die nicht EU-DGVO konform sind und eigentlich nicht eingesetzt werden dürften?
Neuerdings trifft man an vielen Stellen auf „Ampelsysteme“ - beim Einkaufen in Corona Zeiten - und auch beim Datenschutz wird mündigen Bürgern per Ampelsystem gezeigt - ist ok (grün) - ist nicht ok (rot).
Das finde ich gar nicht schlecht, um komplexe Systeme vereinfacht dazustellen - aber was ist mit ist vielleicht ok (gelb)???
In Bezug auf Videokonferenz Tools hier eine Darstellung aus Berlin:
–> Da muss ich gleich mal meine Empfehlungsliste überarbeiten… - nur leider ist so wenig grün dabei… // Ähm aber was sollen wir DSBler denn nun empfehlen? Ich finde kein alleiniges grün - ohne das nicht mindestens ein gelb dabei ist. Bedeutet das nun das Videokonferenzen gar nicht wirklich zulässig sind, weil es keine DSGVO konformen Anbieter gibt?
Ich freue mich auf eine interessante Kommunikation unter den Experten hier.