Es gibt immer wieder Beispiele, wo eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht zwar besteht, aber es sich dennoch nicht anbietet (oder sogar hochproblematisch ist), Dokumente aus berechtigtem Interesse oder speziellen rechtlichen Anforderungen zu löschen.
Beispiel: Rentenbescheinigungen.
Frage: welche Beispiele gibt es hier noch?