Wählergemeinschaften und die DSGVO

Hallo in die Runde, ein Mitglied einer freien Wählergemeinschaft in einer Stadtratsfraktion in NRW hat für die Tätigkeit im Rathaus 3 Angestellte eingestellt. Einen Geschäftsführer der die Wählergemeinschaft im Rat vertritt und 2 Mitarbeiter auf Basis geringfügig Beschäftigte. Die WG ist Teil des Landesverband Freie Wähler Gemeinschaften.
Frage: Muss die WG selber sich um den Datenschutz kümmern oder bleibt sie als Ratsfraktion davon befreit? Als „Partei“ verweist sie auf den Landesverband, kann sie sich darauf berufen?
Das ist eine Situation die 1000 fach in den Stadträten vorhanden ist. Es gibt auch Fraktionsmitglieder einer Stadtrats die keiner Partei angehören, aber 2-3 Mitarbeiter haben für die Fraktion, wie seht ihr das, muss hier auch der Datenschutz umgesetzt sein?
Nachtrag:
Wählergemeinschaften bei Kommunalwahlen sind gemäß § 2 Abs. 3 ParteiG keine Parteien weil sie nicht an Bund- oder Landtagswahlen teilnehmen und damit sind sie meistens privatrechtliche Vereine. Vereine sind auch dazu verpflichtet den Datenschutz einzuhalten, oder?