VVT im Gesundheitswesen

Hallo zusammen, mal eine kurze Frage. Ich spreche aktuell mit vielen Praxen aus der Physo, Ergo, Logo, Osteopathie etc. und mir läuft häufig über den Weg das die keine VVT erstellen müssen, das komme so vom Verband.

Ich wiederum bin der Meinung, dass es zu einem Daten gem. Artikel 9 DSGVO und § 22 BDSG sind, und es aus diesem Grunde durchaus Pflicht ist eins zu führen. Ich finde auch keine Grundlage, die dem widerspricht.

Wie ist euere Meinung dazu?

VG Michael

Hallo Michael,

ja, diese Haltung ist bekannt. Es wird auf das „Datenschutzhandbuch für Heilmittelpraxen“ verwiesen, z.B. das vom Buchner Verlag


Die Buchner & Partner GmbH bietet neben Seminaren, Schulungen auch das Datenschutzhandbuch an. Damit fühlen sich so manche Praxen aus der Physio & Co. ausreichend gewappnet, so das Stimmungs- bzw. Meinungsbild, welchem ich bislang so begegnet bin.

VG Conni

Auch interessant!

https://www.thieme.de/statics/dokumente/thieme/final/de/dokumente/tw_physiotherapie/pp5_18_Service_Recht_DatenschutzVO_Online-PDF.pdf

Super Danke, das von Buchner kannte ich schon der unteren Artikel ist aber sehr interessant dieser ist mir noch nicht unter die Augen gekommen.

VG Michael