Videoüberwachung in der Fleischverarbeitung > was ist erlaubt?

Folgender Case:
Eine fleischverarbeitende Firma überwacht weitreichend ihre Produktionsstätte (Kalt 6-8 Grad) und die Verpackungsanlagen via Videoüberwachung. In der Produktion der Firma (Mittelstand) arbeiten 80% Leiharbeiter und 20% Festangestellte. Es existiert eine Betriebsvereinbarung, die die Videoüberwachung regelt und gestattet. Großkunden verlangen via Vertrag eine Überwachung der Produktion und Verpackung (Stichwort: Hygine)

Fragen:

  1. Kann der Betrieb das so machen?
  2. Wie sind hier die Leiharbeiter im Gegensatz zu den Festangestellten zu behandeln?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage kann man die Überwachung aufbauen?
  4. Oder muss die Überwachung eingeschränkt werden, wenn ja wo?

Freue mich auf Eure Meinungen :slight_smile:

Sollte es nur um den Hygienenachweis gehen, kann mit einer Verpixelung gearbeitet werden. Das Ganze läuft dann aber immer noch unter Videoüberwachung und bedingt die gesamte Palette der Dokumentation inkl DSFA. Weiterhin würde ich mir, obwohl verpixelt wird, trotzdem eine Einwilligung der Leiharbeiter einholen und dabei auch den Betriebsrat mit involvieren. Zur absoluten Sicherheit würde ich das vorab bei der Aufsichtsbehörde einreichen und abwarten, was die dazu sagen. … hab ich schon mal gemacht, war unspektakulär… war zwar keine Hygieneüberwachung sondern eine Tankstellenüberwachung ohne Verpixelung mit Blick auf öffentlichen Raum. Hat die LDA Bayern genehmigt.

Aber kann man „dynamisch“ Gesichter verpixeln? Was kostet denn so ein System bzw. wer bietet sowas an (außer die Chinesen und Amis ;-))