Mit der novellierten Fassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020 (VO-CP) hat die Landesregierung mit Wirkung zum 18. Mai 2020 eine landesrechtliche Regelung zur Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch Gastronomiebetreiber geschaffen. Diese Regelung wurde zuletzt durch die Neufassung der VO-CP vom 29. Mai 2020 (Amtsbl. 2020, 371 ff) mit Wirkung zum 1. Juni 2020 angepasst und auf Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auf Betreiber von Kinos und Indoorspielplätzen ausgedehnt.