Urteil zu Art. 82 DSGVO, 800 EUR Schadenersatz (AG Hildesheim, Az. 43 C 145/19)

Hallo,

vielleicht ist das Urteil für den einen oder anderen interssant, da es noch nicht so viel Rechtsprechung dazu gibt.

Kurzfassung: Verbraucher hat einen PC gekauft und seine Daten auf die Festplatte kopiert. Aufgrund eines Defektes ließ sich der PC nicht mehr starten und die Daten konnten vom Verbraucher nicht gelöscht werden. Er widerrief den Vertrag und schickte den PC zurück. Der Händler reparierte den PC und verkaufte ihn weiter. Der neue Eigentümer fand Daten des ursprünglichen Käufers. Das Gericht verurteile den Händler zu einem Schadenersatz von 800,00 EUR.

Das Urteil in all seiner Fülle gibt es bisher wohl nur bei Beck.

BG

York

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Wer hierzu einen Überblick lesen will, das Team von Intersoft Consulting hat dazu einen Beitrag verfasst:

Interessant. Damit ergibt sich eine neue Dimension im Kontext „Löschpflichten“ und Bußgelder /A

Dann müssen die Verträge bei einer Rücknahme angepasst werden. Kann nicht sein, dass der Verbraucher hier aus der Pflicht genommen wird. Die Händler müssten eine Rücknahme-Support-Pauschale bei jeder Rücknahme grundsätzlich erheben, damit auch die Zeit, die der Händler nun mit jedem Rückläufer aufwenden muss, bezahlt ist.