Spanische Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld von 50.000 Euro

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat dem Portal La Tribuna de Cartagena eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro Verhängt. Grund für das Bußgeld ist laut Medienberichten die Veröffentlichung von Informationen und Bildern des Opfers einer Straftat, begangen in Pamplona 2018.

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Detaillierte Informationen von Opfern einer Straftat zu publizieren, geht mEn gar und ist purer Sensationsjournalismus. Richtige Entscheidung der Behörde!

Hier hilft der Datenschutz unmittelbar, die Bürgerrechte zu schützen.

Ich möchte mich hier auch noch kurz mit den Datenschutz bei den Straftätern selbst beschäftigen:

  • Steht jemand im Verdacht eine Straftat begangen zu haben, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Seine Person ist aus dem öffentlichen Diskurs rauszuhalten.
  • Ist jemand eine Straftat überführt und wird angeklagt und verurteilt gilt auch dann der Schutz der Person. Warum sollte der Name publiziert werden?

Ich finde es auch hier teilweise sehr grenzwertig, wie Namen von Verdächtigen oder auch Straftätern von den Medien publiziert werden. Auch Straftäter haben Persönlichkeitrechte und es gilt der Datenschutz.

Man denke ebenso an die Familien, die mit der Straftat nichts zu tun haben, aber möglicherweise vom Umfeld und gänzlich Fremden geächtet oder öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Bei Personen mit öffentlichen Ämtern, zB Politiker, oder mit exponierten Machtstellungen, zB CEOs großer Konzerne, sehe ich eine Veranlassung breit über den Verlauf einer Ermittlung zu berichten, da das Ergebnis im öffentlichen Interesse liegt. Das sind die Risiken dieser Ämter, die aber auch dementsprechend gut bezahlt werden.

Auch bei schwersten Straftaten, zB Terrorismus, besteht u. U. ein Interesse an einer öffentlichen Verfolgung der Aufklärung der Straftat und Verurteilung des Straftäters. Ob das dennoch in jedem Fall rechtfertigt den Namen zu publizieren sei dahin gestellt.

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