Sky und Werbung

Was haltet ihr denn von dieser Praxis:

Man beachte die ** hinter Mailadresse und Telefonnummer, beides Pflichtangaben.

Da es sich um den Abschluss eines Kaufvertrages handelt, kann man vermutlich beides Abfragen. Man muss ja den Vertrag nicht abschließen.

Persönlich finde ich das nicht gut, da ich nicht will, dass jemand bei mir Anruft. Im Zweifel würde ich mich bei der Rufnummer „vertippen“

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Abfragen klar, aber auch gleichzeitig eine Einwilligung in die Werbung?

Denke die stützen sich hier auf den Erlaubnistatbestand des UWG für direkt Werbung - § 7 Abs. 3 UWG. Gut finde ich es ebenfalls nicht :confused:

Darauf berufen sie sich, so steht es als Erklärung bei den **.

Aber hier stehen sich ja die DSGVO und das UWG entgegen. Was zählt?

E-Mail könnte ich noch nachvollziehen, zwecks Kommunikation zu Vertragszwecken. Die Telefonnummer sehe ich hier nicht als erforderlich an. Leider finde ich auch keine Verlinkung zur Datenschutzerklärung, in der man nachlesen könnte, wozu die Daten tatsächlich benötigt werden… naja aus eigener Erfahrung: auch die Großen sind nicht immer vorbildlich :wink:

Zur Einwilligung: ist hier nicht erforderlich, wenn bei Datenerhebung auf die Nutzung zu Werbezwecken hingewiesen wird und dem jederzeit widersprochen werden kann. Siehe Erwägungsgrund 47 der DSGVO am Ende. In § 7 Abs 3 UWG ist dann die E-Mail als zulässiger Kontaktkanal zu finden.

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