Postmortalen Datenschutz: Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?

Die Erben und nächsten Angehörigen könnten nach dem Tod des Erblassers für einen Schutz der Daten sorgen. Dies garantiere das postmortale Persönlichkeitsrecht auch dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keinerlei Vorgaben gemacht habe, also zum Beispiel keinen Testamentsvollstrecker ernannt hat.

Mehr dazu in folgendem Artikel: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitaler-Nachlass-Justizministerium-klaert-ueber-postmortalen-Datenschutz-auf-4638757.html

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Habe ich als aktuellen Fall. Hier lag ein Ärztefehler vor. Das betroffene Krankenhaus hat ohne Einwilligung der Erben die Daten der verstorbenen Person zur Regulierung des Schadens umfangreich und völlig überdimensioniert an eine Versicherung weitergegeben, die dann proaktiv die Regulierung angestoßen hat. Leider maximal gefärbt durch das Krankenhaus.
Es folgte eine Beschwerde des Erben bei der Aufsichtsbehörde. Fall läuft…

Korrekt!

Je nach Fall sind speziellen Rechtsgrundlagen, die eine gute Datenschutz-Software auch abbildet, wirksam die den Umgang mit pbD nach dem Tod regeln.