Ich meine nur bezgen auf die Personalakte.
ZB Renteninformationen 30 Jahre usw.
Ich meine nur bezgen auf die Personalakte.
ZB Renteninformationen 30 Jahre usw.
Abmahnungen und alle anderen negativen Inhalte 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ggf. Fristen des ehemaligen Mitarbeiters (Klage vor dem Arbeitsgericht) abzuwarten sind. Wir raten unseren Kunden die Vernichtung erst nach Urteilsspruch bzw. schriftlichem Beschluss über einen erzielten Vergleich plus weitere 4 Wochen durchzuführen.
Alle lebenswichtigen Informationen einschl. z.B. Unterlagen über Arbeitsunfälle müssen drin bleiben, damit z.B. Folgeschäden, die auf den Arbeitsunfall oder auch eine Arbeitsbelastung zurückgeführt werden können, aufgeklärt werden können bzw. der Verantwortliche die Möglichkeit hat, seine Interessen zu wahren. Das kann dann mit Art 6 Abs 1 f begründet werden.
Wir orientieren uns an dieser Seite und erstellen so die Datenarten in der Personalakte.