Passus zur Nutzung zu eigenen Zwecken im AV-Vertrag

Alles rund um die DSGVO und die Rechtssprechung.

Moin liebe Community,

in AV-Verträgen stoße ich immer wieder auf solche Formulierungen und würde gerne fragen, wie ihr das seht bzw. wie ich als ext. DSBs damit umgeht.

Unternehmen XX kann personenbezogene Daten für folgende eigene Zwecke verarbeiten: i) Rechnungsstellung, Kontoverwaltung, Vergütungen (z.B. Mitarbeiterprovisionen, Partner-Incentives) und internes Berichtswesen und Planungen (z.B. für Ge-schäftsprognosen, Einnahmen, Kapazitätsplanung, Produktstrategie); ii) Verhinderung und Aufdeckung von Betrug, Cyber-kriminalität, Cyberattacken und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen, welche Produkte und Dienstleistungen von Tivian oder Kundendaten betreffen; iii) Forschung, Entwicklung und Produktmanagement, z.B. statistische Analyse der Nutzung und Leistung für Tests, Qualitätssicherung, Benchmarking, kuratierte Dienste, Bot-Programmierung, KI-Entwicklung, maschinelles Lernen usw., um die Leistung und das Benutzererlebnis der Produkte und Dienste von Unternehmen XX zu verbessern. Soweit möglich, wird Unternehmen XXausschließlich anonymisierte, aggregierte Daten verwenden, um die beschriebenen Geschäftszwecke zu verfol-gen.

Hallo SimonH

interessante Formulierung. Halte ich in der Allgemeinen Aussage für unzulässig, da der AV immer auch einen bestimmten Bezogen sein muss. Ist ja kein Freifahrtschein für allgemein Datenverarbeitung für alles…

würde ich erstmal ablehnen

Ja so war mir auch. Lieben Dank für die Antwort :slight_smile: