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Das ist ein guter Beitrag und klare Äußerungen der Gerichte sind längst überfällig. Mit Sicherheit ist Vieles auch schwer umsetzbar - gerade in Bezug auf Patchworkkonstallationen und als alleinerziehendes Elternteil. Aber es ist richtig - es eben nicht vom Aufenthaltbestimmungsrecht abhängig zu machen, sondern von beiden Sorgeberechtigten und vor Allem vom Kind!!!
Allerdings muss ich anmerken: Man geht davon aus, dass mit 14 Jahren die Tragweite den Kindern bewusst ist. Daran sollten sich viele Erwachsene mal ein Beispiel nehmen - denn Vielen ist die Tragweite bei Weitem einfach nicht bewusst.