Nordrhein-Westfalen: LDI NRW veröffentlicht FAQs zur Datenverarbeitung durch Inkassounternehmen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen („LDI NRW“) hat am 4. März 2020 Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Datenverarbeitung durch Inkassounternehmen („die FAQs“) veröffentlicht. Insbesondere führt der LDI NRW aus, dass Inkassounternehmen generell Daten erheben und verarbeiten dürfen, die notwendig sind, um die Zahlung der Forderung an die betroffene Person zu fordern. Darüber hinaus weist der LDI NRW darauf hin, dass der ursprüngliche Gläubiger im Streitfall ohne Zustimmung der betroffenen Person Daten an das Inkassounternehmen übermitteln kann. Darüber hinaus wird in den FAQs festgestellt, dass die Verarbeitung von Daten durch das Inkassounternehmen nur dann rechtswidrig ist, wenn es offensichtlich ist, dass der Gläubiger keine gültige Forderung hat.

Sie können die Pressemitteilung hier und die FAQs hier lesen. Beide sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Inkassounternehmen-und-Datenschutz/Inkassounternehmen-und-Datenschutz.html