LfDI verwarnt Auskunftei

„Wenn ich keine Daten über dich finde, bist du nicht kreditwürdig“ –
LfDI verwarnt Wirtschaftsauskunftei

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Schockierend, wie leichtfertig dort die Zukunftsweichen für Unternehmen und Menschen gesetzt werden. Das ist genau das, wovor alle Datenschützer warnten. Hoffen wir mal, dass die Behörden ihren Job gut machen und mittlerweile genug Kapazitäten haben.

Leider laufen meiner Meinung nach die Wirtschaftsauskunfteien unter dem Radar. Die Auskunfteien sind von der Haftung bei falschen Angaben ausgenommen, können nicht belangt werden. Dies obwohl die Schäden häufig groß sind. Ich helfe oft Personen falsche Einträge löschen zu lassen und meine Erfahrungen mit den Auskunfteien sind einfach nur negativ. Man muss hart kämpfen, um Einträge gelöscht zu bekommen. Grundsätzlich wird zunächst blockiert und die Beschwerde als unrechtmäßig abgetan. Nach dem Motto wir machen keine Fehler. Gerade im Bereich Inkasso wird mit unrechtmäßigen Einträgen gearbeitet, um Druck auf den vermeintlichen Schuldner auszuüben. Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, gibt auch bereits Urteile dazu. Dennoch wird die Praxis weiter ausgeübt, da die Strafen sehr gering ausfallen. Der Profit daraus ist höher als die Strafe, die riskiert wird, wenn es mal zu einem Verfahren kommt. Und insbesondere hinter der Schufa steht die Bankenlobby, die sind praktisch unantastbar und die Datenschutzbehörde unternimmt in der Regel nichts, wenn es gegen die Schufa geht. Auch Geo-Scoring ist ganz übel, bis auf die Schufa machen das alle. Bei der Creditreform in Berlin kann es sein, dass durch Geo-Scoring deine Bonität so zerschossen wird, dass trotz sauberer Auskunft, Kreditunwürdigkeit nur wegen deinem Wohnort bescheinigt wird. Und mit KI wird die Sache definitiv nicht besser.

Das sehe ich - zumindest theoretisch - anders. Nach Artikel 16 DSGVO besteht ja folgendes Recht:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Die Verarbeitung falscher Daten ist somit Bußgeldfähig. Vielleicht sollte man eine Abteilung zur Unterstützung solcher Beschwerden ggü Auskunfteien bilden :wink:

Eben nicht. Genau den Fall hatte ich mit der Schufa. Die Schufa ist nicht für die Verbreitung der Daten verantwortlich, die Schufa muss auch nicht prüfen, ob die Daten korrekt sind. Die Schufa gilt als Erfüllungsgehilfe für die Kreditwirtschaft. Haftbar sei grundsätzlich der Meldende. Ich hatte damals auch auf die kaufmännische Sorgfaltspflicht hingewiesen. Mir wurde daraufhin geantwortet, dies wäre mit der Möglichkeit der Selbstauskunft gegeben. Der Betroffene könne dann die Korrektur veranlassen. Nur dann ist der Schaden bereits entstanden. Falsche Einträge fallen in der Regel dann auf, wenn der Betroffene deshalb Probleme bekommt. Selbst bei einer Löschung, wird der Score nicht auf das Niveau gehoben, wo dieser vor dem Eintrag lag. Dieser gleicht sich erst wieder mit zeitlicher Verzögerung an. Der Ombudsmann der Schufa hält das ebenfalls für in Ordnung und die Datenschutzbehörde hat trotz mehrmaliger Nachfrage nicht reagiert. Ich hatte Herrn Brink darauf angesprochen, als ich Ihn beim Arbeitskreis der bitkom getroffen hatte. Er hat sich damals sehr bedeckt gehalten und auf die vielen Urteile hingewiesen, zu denen die Schufa Recht zugesprochen bekam. Ich habe während meiner Zeit in der Bank wirklich viele extreme Fehler der Schufa gesehen, nie musste die Schufa dafür haften. Hier zwei Beispiele. Jeweils wurde nur der Meldende verurteilt,nicht die Schufa.

https://openjur.de/u/140191.html

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/KORE206602013

ok. Ich habe Kontakte zum Landes DSB Sachsen-Anhalt. Den Frage ich mal, was der dazu sagt…

Das ist sehr gut, denn was bei den Auskunfteien passiert, ist definitiv nicht im Sinne des Datenschutzes. Aber deren Geschäftsmodell würde problematisch, wenn eine Haftung möglich wäre. Und die Bankenlobby dahinter verhindert das erfolgreich. Das sieht man auch am Urteil zum Scoring vom BGH:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=66910&pos=0&anz=1

Gerade Auskunfteien ruinieren Menschen regelmäßig zu Unrecht. Früher konnte in der Bank noch gegengesteuert werden, wenn es offensichtlich war, dass ein Fehler vorliegt. Heute ist das wegen dem Ampelsystem kaum möglich, da sich die KI nicht überstimmen lässt. Ist die Ampel wegen einem Negativeintrag rot, so ist die Entscheidung negativ und bleibt es, solange bis die Ampel mindestens auf gelb steht und dem Sachbearbeiter damit Ermessensspielraum eingeräumt wird. So läuft es zumindest im Massengeschäft. Man hat zwar nach der DSGVO das Recht einen Menschen als Entscheidungsträger hinzuziehen zu lassen, dieser nimmt die Entscheidung der KI nie zurück bzw. kann es oft auch gar nicht. Im Massengeschäft interessiert das auch niemanden.

Da ist das Urteil zum Geoscoring ist schon interessanter:

Wird aber weiterhin von allen angewendet, außer von der Schufa, so behauptet es die Schufa zumindest. Da aber das Scoring nicht offen gelegt werden muss, wird das bezweifelt. Creditreform und Bürgel nutzen das Geoscoring intensiv, geben aber vor es nicht als Schwerpunkt zu setzen und nur in Verbindung mit anderen Daten. Dies bezweifele ich, da ich in Berlin andere Erfahrungen gemacht habe. Wenn man dort in sozialen Brennprunkten wohnt, ist man in der Regel bonitätsmäßig verbrannt. Ich kenne Fälle, wo Betroffene allein durch den Umzug zwei Bonitätsstufen gefallen sind, was i. d. R. dann Kreditunwürdigkeit bedeutet. Die Auskunfteien begründen das immer sehr fadenscheinig und behaupten es würde nicht allein daran liegen. Wenn sich die Person dann wieder an den alten Wohnort zurückmeldet, steigt der Score wieder um 2 Bonitätsstufen. Alles bereits durchgespielt und damit belastbar.