Der Arbeitgeber hat unter bestimmten umständen das Recht, die E-Mails seiner Mitarbeiter zu kontrollieren. Es gelten folgende Grundregeln:
- ist private Mailnutzung untersagt, darf er Stichprobenartig in die Mails schauen
- ist die private Mailnutzung untersagt und findet der Arbeitgeber bei der Kontrolle eine Private Mail, muss er die Kontrolle einstellen > dieses finde ich allerdings komisch, da ja private Nutzung untersagt ist und der Mitarbeiter selbst verantwortlich ist
- ist die private Nutzung gestattet, ist die Kontrolle kaum möglich
- Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle des Mitarbeiters oder vollständige Durchforsten des Mailpostfaches ist nicht gestattet
Der Landesdatenschutzbeauftrage BaWü Stefan Brink empfiehlt:
„Deshalb sagen wir den Arbeitgebern immer: Passt auf! Verbietet euren Mitarbeitern, den dienstlichen Account für private Zwecke zu nutzen. Sonst verliert ihr das Recht hineinzuschauen.“
Hier ein detaillierter Artikel dazu: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kuendigungsaffaere-esken-wann-darf-der-chef-die-e-mail-mitlesen.2bcd04a3-d5b6-4351-9b63-2f3c4a8cc87d.html