Intranet - Datenschutzerklärung?

Wird für das Intranet eine eigene Datenschutz Erklärung benötigt?

Diese Frage wurde mir von einem Kunden gestellt. Ich bin der Meinung nein. Den Erlaubnistatbestand und Info brauche ich ja schon mit den personenbezogenen Daten des Betroffenen.

Der Anbieter des Intranets meinte, dass einige Kunden für ihr Intranet eine Datenschutz Erklärung schreiben.

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Ich bin der Meinung, dass auch die Mitarbeiter gemäß Art. 13 informiert werden müssen. Aus dieser Sicht macht es Sinn, auch für das Internet eine Datenschutz Erklärung zu machen. Hier kann man zum Beispiel darstellen, ob die Daten irgendwie ausgewertet oder anderweitig verwendet werden.