Der Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte wurde nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt, die Adressen der gemeldeten Datenschutzbeauftragten herauszugeben. Diese wurden darüber informiert.
Passiert ist aber ein scheint noch nichts:https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1305-.html
Auf jeden Fall interessanter Vorgang: was wiegt höher? Informationsfreiheit in der Datenschutz?