Gebäudereiniger: 4 MS im Büro, 130 Reiniger > DSB Pflicht?

Ich meine eher nein, da nur 4 Pers ständig automatisiert verarbeiten, oder?

Stimmt!
Das LDA Bayern hat zu diesem Thema konkrete Angaben in deren FAQ gemacht:

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die kenne ich, danke!

Die Frage war aber: muss ein Geäudereiniger mit 4 Mitarbeitern im Büro und 130 Reinigungskräften „vor Ort“ einen DSB bestellen, da nur 4 MA ständig (automatisiert) pD verarbeiten?

Hierzu würde ich sagen:

  • er hat mehr als 20 MA
  • diese verarbeiten nicht ständig automatisiert

eher nicht.

Siehe hier: https://help.robin-data.io/paragraph-38-bdsg

Ich bin der Überzeigung, dass kein DSB bestellt werden muss. 4 Mitarbeiter im Büro verarbeiten pb Daten. Wobei nicht gesagt ist, dass deren Kernaufgabe ( nach meiner Interpretation also mehr als 51% Ihrer Arbeitszeit) die Verarbeitung dieser Daten betrifft. Das ist aber auch egal, denn es müssten 20 Personen in der Kernaufgabe pb Daten verarbeiten, um einen DSB bestellen zu müssen.
Wir hatten die gleiche Frage. Im Büro saßen tatsächlich 4 Mitarbeiterinnen, die Lohn- und Finanzbuchhaltung erledigten. „Draußen“ ware über 200 Gebäudereiniger, die aber allesamt keine pb Daten verarbteiten. Zwar heißt es, dass auch „Auslesen“ bereits eine Verarbeitung darstellt, jedoch ist deren Kerntätigkeit nicht die Verarbeitung sondern die Reinigung. EIne NDA ist ausreichend. Selbst ein AV-Vertrag zwischen der FIrma, die die Reinigungsdienstleistung beauftragt und der Gebäudereinigerfirma ist fraglich, da die Kernaufgabe fehlt. Bestes Beispiel sind hier Postdienste und Speditionen (siene FAQ LDA). Auch hier ist weder Verarbeitung noch AV Vertrag indiziiert.
Immer dann, wenn die Verarbeitung pb Daten „Mittel zum anderen Zweck“ ist, zählt das nicht.

Ganz abgesehen davon, dass die Mitarbeiter und MItarbeiterinnen in meinem Fall zu ca 30% weder der deutschen Sprache noch des Lesens und Schreibens mächtig waren ;-)…