GDD-Praxishilfe: Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung / Stand: Juli 2019
https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/gdd-praxishilfe_i_dsb-nach-ds-gvo_version-2.0
Die Qualifikationskriterien finde ich ehrlich gesagt recht dünn beschrieben. Ich finde die Anforderungen angelehnt an die Liste des Düsseldorfer Kreises gut (auch wenn sie schon etwas älter sind):
- Welche Kenntnisse besitzt die Person im Bereich des praktischen Datenschutzmanagementes in der Branche der verantwortlichen Stelle?
- Welche Kenntnisse besitzt die Person über die allgemeinen Datenschutzvorschriften (DSGVO, Land)?
- Welche Kenntnisse besitzt die Person über die branchenspezifische Organisation und typischen Prozesse der verantwortlichen
- Welche Kenntnisse besitzt die Person über spezialgesetzliche, datenschutzrelevante Vorschriften der Branche der Verantwortlichen Stelle?
- Welche Kenntnisse besitzt die Person über datenschutzrelevante, verfassungrechtliche Vorschriften und Freiheitsrechte?
- Welche Kenntnisse besitzt die Person über allgemeine Betriebswirtschafts- und Organisationslehre?
Wie ist die Meinung?