Führen eines Fahrtenbuches: Informationspflicht nach Art. 14?

ich führe seit diesem Jahr ein Fahrtenbuch. Dazu nutze ich eine App auf meinem iPhone. Ich habe ich persönlich im Vorfeld nicht so detailliert damit beschäftigt, allerdings ist in der App das abgebildet was das Finanzamt verlangt.

Mache ich Geschäftstermine, muss ich in diesem Kontext den dortigen Ansprechpartner zur Dokumentation der Fahrt angeben.

Jetzt die interessante Frage: erstens bin ich der Meinung, das Fahrtenbuch führen und eine Verfahren darstellt nicht und zweitens sehe ich es so, dass sie sich hier um die indirekte Erhebung personenbezogener Daten handelt. Dann müsste ich gemäß Art. 14 informieren.

Frage: wie sehr Ihr das? Wenn ich informieren muss, in welcher Form macht das Sinn?