Froh gemeinte Weihnachtsgrüße und Schreiben vom Rechtsanwalt zur Folge? Diskussion um Weihnachtsgrüße

Zu Weihnachten ein wenig theoretische Diskussion zur Weihnachtskarte :slight_smile:

Weihnachten steht vor der Tür und viele Unternehmen versenden wieder Weihnachtsgrüße, was zum guten Ton gehört und das fällt erst einmal unter Werbung. Die Anforderungen sind recht klar - Möglichkeit des Widerrufs der Kontaktaufnahme usw. gehört also damit auch auf eine Weihnachtskarte! … … . Vielen Dank… wir wünschen Ihnen alles Gute… Wenn Sie von uns keine WERBUNG/ WEIHNACHTSKARTE haben wollen, können Sie die Kontaktaufnahme widerrufen…
Die Grußkarte sollte nicht als Erstwerbung verstanden werden, denn dann würde der Satz in Bezug auf den Widerruf kaum reichen. - Ist das wirklich so?

// Wie verhält es sich beim Versandweg per E-Mail in Bezug auf die e-privacy Richtlinie bzw. §7 UWG (speziell §7 Abs. 3 UWG) . Meiner Meinung nach würde dies eine Einwilligung erfordern und das auch bei Bestandskunden. (abgesehen davon, dass die e-privacy Richtlinie gerade gestorben ist - bzw. neu werden wird noch interessanter)???

// Wie verhält sich das eigentlich bei Grußkarten und kleinen Weihnachtsgeschenken bei den eigenen Mitarbeitern? Mir ist klar, das ist weit hergeholt - die pbD ebenso schon vorhanden - aber es ist eine Form der Mitarbeiterbindung - damit ggf auch ein wenig Werbung und in Bezug auf kulturelle Unterschiede - vielleicht durchaus sinnvoll sich sicherheitshalber eine Einwilligung einzuholen…? - Doch wie wirkt sich das auf die Gleichstellung von Mitarbeitern aus? Religionszugehörigkeit bzw. die religiöse Orientierung darf ich als Unternehmer auch nicht einfach vermuten, solche Daten über Mitarbeiter abzuspeichern verboten bzw. nach Fall höchst fragwürdig - und im schlimmsten Fall könnte meine Grußkarte eine Beleidigung darstellen… - also doch lieber vorher im Rahmen des Arbeitsvertrages/ Datenschutzinformation eine Einwilligung einholen - die dann auch zwangsweise zu einem Widerruf führen könnte?

Ich möchte diese Gedanken einfach nur mal in den Raum stellen - als Diskussion und zum Gedankenspiel und hoffe auf Rückmeldungen…

Ich sehe es für B2B so:

  • Weihnachtskarten ohne Geschäftsbeziehung geht per Post (Listenprivileg)
  • Das ganze digital nur bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung oder an eine nicht personalisierte Adresse wie info@…
  • an MA sehe ich kein Problem, Minimum berechtigtes Interesse

Wie sehen es andere?

profadoering hat grundsätzlich recht. Schneckenpost ist relativ problemlos, da eine Geschäftsbeziehung besteht. Etwas anderes ist es bei Newslettern mit Weihnachtsgrüßen.
Hierbei raten wir unseren Kunden grundsätzlich, dass das nur Adressaten bekommen, die das DoppelOptIn durchlaufen haben. Da herrscht allerdings großes Verständnis bei den Kunden. (Mal ganz abgesehen davon, dass in vielen Nwesletter Weihnachtsbilder mit Urheberrechtsverletzungen verwendet werden - hier machen wir unsere Kunden auch regelmäßig aufmerksam :wink: )

Man könnte das ganze zur Legalisierung der rechtmäßigen Verarbeitung auch mit dem Art 6 Abs 1 f „berechtigtes Interesse“ des Verantwortlichen beschreiben. Im Rahmen der bestehenden Verträge und des „AfterSaleService“ könnte m.M nach die „Weihnachtpost“ ausreichend begründet werden. Wichtig hierbei ist, dass man die Entscheidung zum berechtigten Interesse ausreichend und nachvollziehbar im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder an anderer Stelle dokumentiert um im Falle einer Beschwerde nachweisen zu können, dass man sich da berechtigte Gedanken gemacht hat und die Schwere und Eintrittwahrscheinlichkeit mit den berechtigten Interessen des Verantwortlichen „abgewogen“ hat.