Gibt es irgendwo eine Liste aus der hervorgeht in welchen EU-Ländern jeweils regionale Datenschutzgesetze existieren und wie diese Regionen heißen?
Danke!
Gibt es irgendwo eine Liste aus der hervorgeht in welchen EU-Ländern jeweils regionale Datenschutzgesetze existieren und wie diese Regionen heißen?
Danke!
JA! Hier:
Mit Word 365 oder deepl.com kann man diese Texte ziemlich einfach und verständlich übersetzen.
Beispiel Estland:
§ 1. Seaduse reguleerimisala
(1) Käesolev seadus reguleerib:
(2) Käesolev seadus sätestab:
Käesolevat seadust ning Euroopa Parlamendi ja nõukogu määrust (EL) 2016/679 kohaldatakse:
Käesolevas seaduses ettenähtud haldusmenetlusele kohaldatakse haldusmenetluse seaduse sätteid, arvestades käesoleva seaduse erisusi.
Übersetzt: … mit Word 365 ( Menü Überprüfen - Übersetzen…)
Nr. 1. Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz
regelt: 119 (1) Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten insoweit, als es die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die
2) den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Strafverfolgungsbehörden bei der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und der Vollstreckung von Sanktionen .
(2) Dieses Gesetz
sieht Folgendes vor: (1) Die Bestimmungen über die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates; (2) Die Vorschriften für die Übermittlung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Vollstreckung von Strafmaßnahmen sowie des freien Verkehrs dieser Daten und die Aufhebung des Rahmens
des Rates 119 3) Einhaltung der Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener
Und das Verfahren für die Ausübung der Verwaltungsaufsicht;
4) Haftung für die Verletzung personenbezogener Datenverarbeitungsanforderungen.
Nr. 2. Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
Dieses Gesetz und diese Verordnung (EU) 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für: (1) Die in den Verfahrensbestimmungen vorgesehenen Vorschriften über Zündverfahren und Gerichtsverfahren; 2. den Verfassungsorganen, soweit sie nicht die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Funktionen betreffen und nicht den sie betreffenden spezifischen Gesetzen unterliegen.
Nr. 3. Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten für das in diesem Gesetz vorgeschriebene Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben dieses Gesetzes.