Beitrag aus dem Forum für Betriebsräte
Ich denke das Problem besteht im folgenden Satz: „Eines der Probleme ist, das der Datenschutzbeauftragte bei uns in der Firma behauptet, das keine §99-102 mehr vorab an die zur Betriebsratssitzung eingeladenen zur Vorbereitung mehr verteilt werden dürfen (egal ob Digital oder auf Papier), da es hierfür keine gesetzliche Grundlage mehr gäbe.
Das BetrVG steht lt. Pyramide unterhalb der DSGVO (richtig) und daher ist das BetrVG zu „vernachlässigen“…“ Diese Ansicht des DSBs teile ich zumindest nicht!!!
Ich bin ebenfalls nicht der Meinung.
Egal wie der Betriebsrat organisiert ist, er vertritt innerhalb Deutschlands, in welchem er rechtlich auch anerkannt ist, die Belange der einzelnen Person und oder auch der gesamten Belegschaft.
Ergo muss er bei entsprechenden Entscheidungsfindungen mit einbezogen werden. Dementsprechend hat er das Recht eine entsprechende Vorbereitungszeit zu bekommen, damit er seine Arbeit ordentlich erledigen kann.
Das dies entsprechend dokumentiert sein muss, ist uns allen klar und selbstverständlich.
Ihm diese Unterlagen auf diese Art und Weise zukommen zu lassen und zu sagen er habe grundsätzlich keine Befugnis dazu … das lass mal kein Arbeitsgericht hören …