Die Datenschutzdokumentation kann nach Artikel 30 Abs. 3 DSGVO auch in elektronischer Form erfolgen. Demnach ist es nicht zwingend notwendig, einen druckbaren Bericht zu erstellen.
Dennoch macht es Sinn, Dinge drucken zu können, da immer wieder der Wunsch besteht „etwas in der Hand zu halten“. Aktuell planen wir folgende Berichte:
- Tätigkeitenbericht: Nachweis der (jährlichen) Datenschutaktivitäten
- Datenschutzbericht: Ein Ausdruck der gesamten Datenschutzdokumentation
- Einzelne Datensätze: Ausdruck einzelner Datensätze
Fallen Euch weitere Berichte ein?