Das Gutachten geht auf sehr viele Detailfragen ein. Vor allem interessant ist der Umgang mit dem Thema Einwilligungen, speziell bei Kindern, die im hohen Maße soziale Medien nutzen.
Umfangreich und lesenswert!
Die Verbrauchzentrale sagt dazu:
"Seit dem 25. Mai 2018 ist der DSGVO in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt anwendbar. Gegenüber dem bisherigen Datenschutzgesetz gibt es zahlreiche Neuerungen, die für Verbraucher und Unternehmen einen Mehrwert darstellen. Die Verordnung enthält aber auch sehr vage Bestimmungen, die den Zielen des DSGVO nicht gerecht werden. Auch die vielerorts fehlende Stringenz deutet darauf hin, dass der endgültige Text ein politischer Kompromiss ist.
Sind die mit der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) verfolgten Ziele des Schutzes personenbezogener Daten erreicht worden? Welche Regelungen sind für die Verbraucher problematisch? Wo sind Abklärungen vorzunehmen und welche weiteren regulatorischen Maßnahmen zum Schutz von Personendaten sind in Zukunft notwendig?
Diese Fragen werden nicht nur vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufgeworfen. Auch die EU-Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat bis zum 25. Mai 2020 einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung des DSGVO vorlegen und gegebenenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung der Verordnung machen. Aus diesem Grund hat der vzbv ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das den DSGVO aus Verbrauchersicht bewertet hat." (Quelle: unten stehende Website)
Das vollständige Gutachten findet sich auf folgender Website: