EU äußert sich zur Notwendigkeit einer Datenschutzdolgeavschätzung

Sie ist besonders erforderlich, wenn „[…]eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge [hat][…].“