Wir haben eine Kommune als Kunden die über Elster demnächst Gewerbe- und Grundsteuerbescheide bescheid gestellt bekommt.
Frage: ist das Finanzamt ein Auftragsverarbeiter?
Wir haben eine Kommune als Kunden die über Elster demnächst Gewerbe- und Grundsteuerbescheide bescheid gestellt bekommt.
Frage: ist das Finanzamt ein Auftragsverarbeiter?
Ich sehe das FA hier nicht als AV mit Blick auf Grundsteuermessbescheide
Die Finanzämter verarbeiten pbD zu steuerlichen Zwecken. Die Durchführung eines steuerlichen Verfahrens betrifft auch die Weiterverarbeitung nach § 29c Abs 1 AO.
„Der Grundsteuermessbescheid enthält ebenfalls keine Zahlungsaufforderung. Er ist die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Den Städten und Gemeinden stellt das Finanzamt elektronisch die Daten zur Verfügung, die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind.“