Die französische Aufsichsbehörde hat eine White-Liste für Verfahren rausgebracht, die keine Datenschutzfolgeabschätzung (#dsfa) benötigen. Wir haben diese ins deutsche Übersetz und stellen sie gerne in der Community zur Verfügung.
Die Liste ist insbesondere für solche Datenschützer relevant, deren Unternehmen oder Kunden im französischen Ausland tätig sind und dort Standorte betreiben.
Wir freuen uns auf Feedback!
DSFA-Whitelist-CNIL-Uebersetzung_Liste_VT_aus_FR.pdf (133,7 KB)