Die Sache um die Newsletter

Mit dem Versenden von Newslettern, also werblichen E-Mails, die Verbraucher dazu führen sollen, sich mit dem Angebot eines Unternehmens zu beschäftigen, gibt es immer wieder teilweise Probleme.

Diese bestehen darin, dass Newsletter zwar richtigerweise als nützliches Marketinginstrument angesehen werden. Allerdings ohne die hierfür notwendigen Formalia zu berücksichtigen. Eine lauterkeitsrechtliche Abmahnung von Wettbewerbern wird hierbei zumeist billigend in Kauf genommen, da die hierbei entstehenden Kosten meist geringer als der Mehrwert sind, der über die werblichen Mails generiert wird.

Dass bei einer Vernachlässigung der notwendigen Formalia nicht nur eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung droht, sondern diese ebenfalls einen Datenschutzverstoss herbeiführt, wird hierbei verkannt.

So auch von der in Rumänien ansässige Inteligo Media SA, die nun von der rumänischen Aufsichtsbehörde ein Bußgeld auferlegt bekommen hat.

Hintergrund des verhängten Bußgeldes ist eine fehlende Einwilligungserklärung der jeweiligen Newsletterempfänger gewesen. Als nicht ausreichend erachtete die Behörde hierbei eine Checkbox, die den jeweiligenden Webseitenbesucher im Registrierungsprozess eine solche Einwilligungserklärung zum Empfang eines Newsletters suggerierte, jedoch der Einwilligungstext eine negative Formulierung einer Einwilligung beinhaltete. Die Checkbox, deren Betätigen unter normalen Umständen zu einer Newsletteranmeldung führt, musste also betätigt werden, um keinen zu empfangen. Über diese Art und Weise erhielten rund 4375 User werbliche Mails, die nicht im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertragsverhältnisses standen. Insofern fand auch eine auf Art. 6 Abs. 1 lit.b DS-GVO gestützte Versendung von Newslettern kein Gehör.

Eine den Anforderungen des Art.7 DS-GVO entsprechende Einwilligung ist also unverzichtbar. Entsprechend sollte die eigene Handhabung lieber nochmal überprüft werden.

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