Datenauskunft und Arbeitsrecht - Bußgeld 5.000,-- Euro

Interessantes Urteil zum Thema Datenauskunft und Arbeitsrecht. Arbeitgeber soll 5.000,-- Euro Strafe für verspätete Auskunft zahlen.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_duesseldorf/j2020/9_Ca_6557_18_Urteil_20200305.html

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Spricht mEn dafür, dass ein ABG zuindest mal seine Personalakten digitalisieren sollte :wink: