Cybersicherheitsrichtlinie; Auszug zur nächsten Herausforderung für den Mittelstand

Hallo Zusammen,

ich weiß jetzt nicht ob es direkt hierhergehört, mich hat gestern folgende Nachricht erreicht.


Die EU hat eine neue Cybersicherheitsrichtlinie verkündet, die bis zum 17.10.2024 in nationales Recht/Gesetz umgesetzt werden muss.
Somit sind die folgenden Ausführungen nicht sofort aber zeitnah umsetzungspflichtig und in weiteren IT-Planungen zu berücksichtigen!

Künftig werden Unternehmen/Organisationen nicht mehr vor die Wahl gestellt, ob sie sich ausreichend gegen Hacker schützen wollen. Nicht nur KRITIS-Einrichtungen sondern auch Unternehmen/Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro, müssen einen Mindeststandard an Sicherheit erfüllen.

Folgende Cybersecurity-Maßnahmen müssen mindestens umgesetzt werden:

  1. Policies: Richtlinien für Risiken und Informationssicherheit
  2. Incident Management: Prävention, Detektion und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  3. Business Continuity: Backup-Management, Desaster Recovery, Krisenmanagement
  4. Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette
  5. Einkauf: Sicherheit in der Beschaffung von IT und Netzwerk-Systemen
  6. Effektivität: Vorgaben zur Messung von Cyber- und Risikomaßnahmen
  7. Kryptographie: Verschlüsselung wo immer möglich
  8. Zugangskontrolle: Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung und Single Sign-on
  9. Kommunikation: Einsatz sicherer Sprach-, Video- und Text-Kommunikation

Meldung von Sicherheitsvorfällen (3 Stufen):

  1. innerhalb 24 Stunden nach Kenntnisnahme eines Sicherheitsvorfalls: Meldung als Frühwarnung bei den zuständigen Behörden.
    Inhalt: ob der Sicherheitsvorfall vermutlich auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückzuführen ist.
  2. innerhalb 72 Stunden: Bericht über die sogenannten Indicators of Compromise. Es handelt sich hierbei um Merkmale (Einträge in Logfiles, außergewöhnlicher Netzwerkverkehr, bestimmte Dateien, einzelne Prozesse, Registry-Einträge oder Aktivitäten unter einer Benutzerkennung), anhand derer die Kompromittierung eines Computersystems oder eines Netzwerks erkennbar wird.
  3. 1 Monat nach dem Vorfall: Abschlussbericht der mindestens eine ausführliche Beschreibung des Sicherheitsvorfalls, seines Schweregrads und seiner Auswirkungen sowie Angaben zur Art der Bedrohung und den getroffenen Abhilfemaßnahmen beinhalten muss.

Haftung:

-Laissez-faire-Haltung in der Abwehr von Hackerangriffen bis zu 1,4% vom Jahresumsatz bzw. 7 Mio EUR bei KIRITIS bis 2% oder 10 Mio EUR.
-Unternehmensführung persönlich für etwaige Verstöße verantwortlich und haftbar.

Befugnisse Aufsichtsbehörden:

  • Befugnisse der Aufsichtsbehörden deutlich ausgebaut: Inspektionen vor Ort, regelmäßige und gezielte Sicherheitsaudits, Ad-hoc-Überprüfungen im Ernstfall und Sicherheits-Scans möglich.

Wie ist denn Erfahrungsgemäß die Cybersicherheit in den Betrieben aufgestellt und in wie fern muss die Protokollierung hierfür auf die DSGVO ausgerichtet sein?

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