Cookiebot, Urteil des VG Wiesbaden

Gestern wurde ein Urteil veröffentlicht zum Einsatz des CMP (Cookie-Consent-Tools, Zustimmung zur Nutzung von Cookies) der Fa. Cookiebot.

mit der Entscheidung, dass Cookiebot nicht mehr eingesetzt werden darf, da Datenübertragung in USA.

Wie seht ihr das? Sind evtl. Kunden von euch betroffen?

Ist in der Anwendung konsequent. Cookiebot bekämpft dann ja Feuer mit Feuer sozusagen.

Allerdings sehe ich es so, dass Richtung USA dringend eine tragfähige Regelung her muss, gegen die Schrems nicht wieder klagen kann. Ich bin der Meinung dieser Aktivitmus hat vielen Unternehmen einen Bärendienst erwiesen…

Grüße
Andre

Ob USA oder nicht…
Für mich stellt sich die Frage, wo speichert der CCM die Einwilligungen und wie kann ich als Verantwortlicher im Nachweisfall nach 5 (2) Zugriff auf diese Daten nehmen.

Groß
Klaus

Ich habe jetzt konkret einen Kunden, wo ich folgendes vermute:

  • der Kunde entscheidet sich zwischen Cooiekbot und Usercentrics
  • Cookiebot wurde von Usercentrics gekauft
  • Cookiebot ist günstig, erfüllt aber die DSGVO Anforderungen nicht
  • Usercentrics ist teuer und erfüllt alle Anforderungen
  • Usecentrics greift so alle Kundengruppen ab: die die nur was haben wollen (Cookiebot) und die die es ernst meinen und dafür in die Tasche greifen (Usercentrics)

… Schlaue Strategie … ich empfehle zumindest Cookiebot nicht mehr. Consenmanager und Borlabs (Wordpress) scheinen mir gute Alternativen zu sein.

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Für WordPress Seiten würde ich immer Borlabs nehmen da der die Performance der Seite nicht verringert. Und die Einstellungsmöglichkeiten sind sehr gut. Weiterhin bleiben die Einwilligungen auf der eigenen Seite.