Bundesgerichtshof zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers zu stellen sind.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868

Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II

Für die, denen der Text des Original-Urteils zu sperrig ist, habe ich bei den Kollegen von activemind eine Erläuterung und Umsetzungshilfe gefunden:

Erläuterung und Fazit zum BGH-Urteil:

Empfehlung zur datenschutzkonformen Umsetzung von Cookie-Consent-Bannern:

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Zumindest mal stringent. Dennoch muss man aufpassen, das Datenschutz „Digitalisierungskonform“ bleibt.

Dazu zeigen mir Diskussionen im BGH Umfeld zB zu Hosting oder Versendung von Pb Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten per Cloudienst („ist sehr böse“), dass dort nicht immer nur Menschen am Werk sind, die Digitalisierung verstanden haben…

Was meint ihr dazu?

Endlich versteht man das mal! :wink:

Besten Dank für den Link. :slight_smile:

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