Gibt es irgendwo eine Liste oder sowas, wie man sich ale Betroffener bei einem ersuchen zB nach Art 15 DSGVO identifizieren kann?
Ist mir insoweit nicht bekannt.
Ich denke aber, dass die Problematik auch von der Seite der jeweils verantwortlichen Stelle aus betrachtet werden muss.
Soweit ein geltend gemachter Auskunftsanspruch einer betroffenen Person durch die verantwortliche Stelle nicht erfüllt werden sollte, muss diese auch glaubhaft machen können, dass sie nicht in Stande gewesen ist, die betroffene Person zu identifizieren (Art.12 Abs.2 S.2 i.V.m. Art.11 Abs.2 DS-GVO).
Ich denke aber, dass keine verantwortliche Stelle eine solche glaubhafte Erklärung abgeben könnte, soweit die betroffene Person dazu in der Lage ist, vollumfängliche Personenstammdaten sowie ggf. eine Kundennummer oder Kundenkennwort zu nennen.
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