Wie seht ihr das: im SDM werden die Gewährleistungsziele aus Art. 5 DSGVO in den Fokus gerückt. Sollte man diese auch in den VVT in irgendeiner Form berücksichtigten oder bewerten können?
Wie seht ihr das: im SDM werden die Gewährleistungsziele aus Art. 5 DSGVO in den Fokus gerückt. Sollte man diese auch in den VVT in irgendeiner Form berücksichtigten oder bewerten können?