Während andere europäische Länder und deren Aufsichtsbehörden seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits sehr hohe Bußgeldern vollstreckt haben, waren die deutschen Aufsichtsbehörden zurückhalten – bis jetzt!
Mit dem Berechnungsmodell für Bußgelder erwarten viele Experten höhere Bußgelder. Seit dem 16. Oktober wurde das Konzept durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) veröffentlicht.