ARD gönnt sich keinen Foreward auf HTTPS

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Die Ard hält es nicht für notwendig Traffic von einem Sucheregebnis einer Suchmaschine (hier DuckDuckGo) auf einen https-Seite zu leiten…

vielleicht sollten die Verantwortlichen mal Artikel 32 Abs. 1 lit a lesen :wink:

Oder wie sieht das die Community?

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Sind wahrscheinlich der Meinung, Sie sind eine Behörde ;-), da staatlich.