Die Unternehmen des Landes benötigen dringend eine Öffnung der Geschäfte und Büros in der Corona Krise. Auch für Behörden und Kommunen ist es wichtig, wieder den „normale“ Dienstbetriebs aufzunehmen.
Aus diesem Grund publiziert Bundesarbeitsminister Heil Regeln, die den Arbeitsschutz auch in Corona-Zeiten gewährleisten sollen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:
Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten.
Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
Die Unfallversicherungsträger werden ihre Expertise einsetzen, um den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen.
Vor allem die sind durch betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherzustellen!
„Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.“
Um hier zu einem sinnvollen Plan zu kommen, bietet sich der systematische Aufbau einer Notfallplanung, inklusive Pandemieplanung. Die Notfallplanung ist bereits Bestandteil eines ordentlichen Datenschutz-Managememt-Systems.
Das BSI hat dazu eine Richtlinie BSI 100-4 „Notfallmanagement“ publiziert, in die es sich lohnt, reinzuschauen:
Wie geht ihr damit um?