1000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch Arbeitgeber

1000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch Arbeitgeber auf Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=ArbG%20Lübeck&Datum=20.06.2019&Aktenzeichen=1%20Ca%20538%2F19

1 „Gefällt mir“