1000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch Arbeitgeber auf Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers
1 „Gefällt mir“
1000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch Arbeitgeber auf Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers